EU-Anti-Fälschungs-Richtlinie 2011/62/EU, Apotheke
Keine Chance den Arzneimittelfälschern ### EU-Anti-Fälschungs-Richtlinie 2011/62/EU
Die Chargen-Rückverfolgbarkeit mit Hilfe der GS1-Barcode-Solution konnte maßgeblich zur Reduzierung von Produktpiraterie beitragen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen kommt es nun auch im Arzneimittelbereich zu einer deutlich verbesserten Identifikation der Produkte. Die EU-Kommission setzt mit der Neuregelung der EU-Anti-Fälschungs-Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011, die innerhalb von 18 Monaten national umzusetzen ist, neue Maßstäbe.
>>> Die EU-Kommission setzt neue Maßstäbe.
Deswegen wird im Pharmabereich nach der Übergangszeit der 2D-DataMatrix eingesetzt. Dieser Hochleistungsbarcode ermöglicht durch seine vielfältigen Möglichkeiten eine außergewöhnliche Steigerung der Produktsicherheit.
>>> Die Produktsicherheit steigt dramatisch.
Das Problem dabei ist jedoch, dass die vorhandenen 1D-Barcodeleser den DataMatrixcode nicht lesen können. Eine Aufrüstung auf den neuen 2D-Standard ist technisch ausgeschlossen, da im 2D-Bereich vollkommen andere Leseelemente eingesetzt werden.
>>> Die Aufrüstung von 1D auf 2D ist nicht möglich.
Um der neuen EU-Direktive zu entsprechen sollten deswegen ab sofort nur noch 2D-fähige Barcodeleser angeschafft werden. Diese 2D-Barcodeleser sind natürlich auch für die noch verwendeten 1D-Barcodes hervorragend geeignet.
>>> Die neuen 2D-Barcodeleser sind auch für 1D geeignet.
Weitere hochinteressante Informationen erhalten Sie auf dieser Seite: EUCOPE The European
Confederation of Pharmaceutical Entrepreneurs http://www.eucope.org, oder wenn Sie diesen Begriff googlen:
>>> EU-Anti-Fälschungs-Richtlinie 2011/62/EU
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